Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – ioki Platform, ioki Route und ioki Plan für Geschäftskunden

1. Gegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für alle Verträge und vertraglichen Vereinbarungen (nachfolgend “Vertrag”) zwischen der ioki GmbH (nachfolgend “ioki”), mit Sitz in Frankfurt am Main und ihren Kunden (nachfolgend “Kunde”) über die Leistungen und Dienstleistungen (nachfolgend als “Leistungen”). ioki und der Kunde nachfolgend zusammen die „Parteien“ oder jeweils die „Partei“ genannt.

1.2. Die folgenden AGBs gelten ausschließlich für die Nutzung der ioki Produkte: ioki Platform, ioki Route und ioki Plan. Einzelheiten zur Nutzung der angebotenen Produkte durch den Kunden sind unter Ziffer 9: Technische Verfügbarkeit, Wartung und Support in diesen AGBs zu finden.

1.3. Abweichende AGBs des Kunden finden auf den Vertrag keine Anwendung, es sei denn, ioki stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Textform zu. Zuvor geschlossene Verträge, werden durch diese AGB nicht abgelöst.

1.4. Abschnitte dieser AGB, die sich auf das Produkt ioki Plan beziehen können, auch für Privatpersonen gelten.

1.5. Die AGBs sind sorgfältig zu lesen, bevor Sie auf einen Teil der Plattform oder der Plattformfunktionen/-dienste zugreifen und/oder diese nutzen.

2. Vertragsschluss, Testzeitraum

2.1. Der Kunde kann jederzeit einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der jeweiligen ioki Produkte abschließen, indem er die unter Ziffern 2.2. bis 2.4. beschriebenen Anweisungen folgt.

2.2. ioki Platform:

2.3.1. Der Kunde kann über sales@ioki.com ein individuelles Angebot anfordern. Der Kunde übermittelt folgende Angaben an ioki: avisierte Vertragslaufzeit, Anzahl der Fahrzeuge und zusätzlicher Funktionen und/oder optionaler Dienstleistungen.

2.3.2. Der Kunde schickt das Angebot, vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Debitorenunterlage sowie den unterschriebenen AVV an sales@ioki.com. Mit der Zeichnung des Angebots, wird dieses durch den Kunden kostenpflichtig beauftragt.

2.3.3. Der ioki Platform Vertrag umfasst zwei Phasen:

i) Phase 1: Integration & Consulting Leistungen: die initiale Vorbereitungsphase und die individuelle Einrichtung von ioki Platform.

ii) Phase 2: Nutzung von ioki Platform: die Nutzung des Software-as-a-Service-Modells (d.h. die Software wird durch den Zugriff auf das ioki-Rechenzentrum ioki Plattform über das Internet zur Nutzung bereitgestellt) und den Zugang zur ioki Platform App.

2.2.4. Ab einem Gesamtwert von über 1.000.000€ und unter Beachtung etwaiger vergaberechtlicher Vorgaben, kann der Kunde über sales@ioki.com ein individuelles Angebot anfordern. Für die Beauftragung eines Angebots mit einem Wert über 100.000€ wird zwischen ioki und dem Kunden ein individueller Vertrag geschlossen.

2.3. ioki Route:

2.3.1. Die Nutzung von ioki Route (nachfolgend „ioki Route) erfordert die Einrichtung eines Accounts („Account“). Mit der Einrichtung eines Accounts, stimmt der Kunde den AGBs und der Datenschutzerklärung zu. Mit der Aktivierung des Accounts räumt ioki dem Kunden ein kostenloses Recht zur Nutzung von ioki Route Control und ioki Route App für einen Zeitraum von einundzwanzig (21) Tagen zu Testzwecken („Testzeitraum“) ein. Der Kunde ist einmalig zur Nutzung eines kostenlosen Testzeitraums berechtigt. Nach Ablauf des Testzeitraums wird das Konto des Kunden deaktiviert.

2.3.2. Der Kunde kann jederzeit einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung von ioki Route abschließen, in dem er das entsprechende monatliche oder jährliche Angebot auswählt und die Anzahl der gewünschten Lizenzen angibt, solange der Gesamtwert unter 50.000€ liegt.

2.3.3. Der Kunde schickt das ausgefüllte Angebot und vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Debitorenunterlage an route-support@ioki.com. Mit der Zeichnung des Angebots, wird dieses durch den Kunden kostenpflichtig beauftragt.

2.3.4. Ab einem Gesamtwert von über 50.000€ und unter Beachtung etwaiger vergaberechtlicher Vorgaben, kann der Kunde über route-support@ioki.com ein individuelles Angebot anfordern.

2.4. ioki Plan:

2.4.1. Die Nutzung von ioki Plan (nachfolgend „ioki Plan“) erfordert die Einrichtung eines Accounts. Mit der Einrichtung eines Accounts, stimmt der Kunde den AGBs und der Datenschutzerklärung zu. Mit der Aktivierung des Accounts räumt ioki dem Kunden ein kostenloses Recht zur Nutzung von Basisfunktionen auf ioki Plan für einen unbegrenzten Zeitraum ein. Für die Nutzung weiterer Funktionen ist der Kunde verpflichtet einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen.

2.4.2. Der Kunde kann jederzeit einen kostenpflichten Vertrag über die Nutzung von ioki Plan abschließen, in dem er das entsprechende Angebot auswählt. Der Kunde schickt das Angebot und vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Debitorenunterlage an plan-support@ioki.com. Mit der Zeichnung des Angebots, wird dieses durch den Kunden kostenpflichtig beauftragt.

3. Durch Kunden zu erbringende Leistungen (ioki Platform)

3.1. ioki stellt dem Kunden einen Projekt-Setup-Guide (nachfolgend "PSG") zur Verfügung. Der Kunde muss die in den PSG festgelegten Anforderungen spätestens eine (1) Woche vor dem Go-Live erfüllen, um eine reibungslose Einrichtung von ioki Platform zu gewährleisten. Sofern und soweit der Kunde ioki nicht mit der Erbringung der für den Go-Live und die betriebliche Umsetzung nach dem PSG erforderlichen Leistungen beauftragt, sind diese Leistungen - insbesondere die operative Umsetzung der betrieblichen Einrichtung – vom Kunden selbst zu erbringen. In diesem Fall ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das Projekt rechtzeitig in Betrieb genommen werden kann.

3.2. ioki behält sich das Recht vor, die Frist der Einrichtung in angemessenem Umfang zu ändern, insbesondere in Fällen, in denen sich die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen durch den Kunden verzögert. Die zeitliche Realisierbarkeit der Inbetriebnahme liegt in diesem Fall in der Verantwortung des Kunden

4. Laufzeit und Kündigung

Alle Verträge beginnen mit dem 1. Tag des Monats des gewählten Vertragsbeginns.

4.1. ioki Platform

4.1.1. Die Vertragslaufzeit für die Integration & Consulting Leistungen beginnt mit der Unterzeichnung des Angebots und endet nach Beendigung der Leistungen, sofern der Vertrag nicht vor diesem Abschluss verlängert oder wirksam beendet wird.

4.1.2. Die Vertragslaufzeit für die Nutzung von ioki Platform beträgt ein (1) Jahr ab dem Datum des Go-Lives, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein (1) weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zu drei (3) Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, wirksam beendet wird. Die Kündigung hat in Textform via E-Mail an sales@ioki.com zu erfolgen.

4.1.3. Die Anzahl der in Rechnung gestellten Lizenzen richtet sich nach der Unique ID-Abrechnung nach der Logik des SaaS-Modells, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

4.1.4. Optionale Dienstleistungen können bei ioki jederzeit zu den im Angebot angegebenen Tarifen angefordert werden. ioki wird dem Auftraggeber ein entsprechendes Angebot unterbreiten, das konkrete Angaben zu den optionalen Leistungen enthält, die der Auftraggeber durch Abschluss eines Zusatzvertrages in Auftrag geben kann.

4.2. ioki Route:

4.2.1. Der Kunde wählt zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Vertragslaufzeit.

4.2.2. Bei Verträgen mit monatlicher Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem (1) Monat und eine Mindestanzahl von fünf (5) Lizenzen. Die Anzahl an Lizenzen kann zum 20. jedes Monats für den Folgemonat via E-Mail an route-support@ioki.com angepasst werden. Eine Reduktion der Anzahl an Lizenzen ist maximal auf die Mindestanzahl von fünf (5) Lizenzen möglich. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen (1) Monat, wenn der Vertrag nicht spätestens zwei (2) Wochen vor Monatsende gekündigt wurde. Die Kündigung hat in Textform, via E-Mail an route-support@ioki.com, zu erfolgen.

4.2.3. Bei Verträgen mit einer jährlichen Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr und eine Mindestanzahl von einer (1) Lizenz. Die Anzahl an Lizenzen kann zum 20. jeden Monats für den Folgemonat via E-Mail an route-support@ioki.com erhöht werden. Eine Reduktion der Anzahl an Lizenzen ist nicht möglich. Die Kündigungsfrist beträgt für das jährliche Abonnement einen (1) Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein (1) Jahr, bis der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Die Kündigung hat in Textform via E-Mail an route-support@ioki.com zu erfolgen.

4.3. ioki Plan:

4.3.1. Der Kunde kann zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Vertragslaufzeit wählen.

4.3.2. Bei Verträgen mit monatlicher Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem (1) Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen (1) Monat, wenn der Vertrag nicht spätestens zwei (2) Wochen vor Monatsende gekündigt wird. Die Kündigung hat in Textform via E-Mail an plan-support@ioki.com zu erfolgen.

4.3.3. Bei Verträgen mit einer jährlichen Vertragslaufzeit gilt eine Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt für das jährliche Abonnement einen (1) Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein (1) Jahr, bis der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Die Kündigung hat in Textform via E-Mail an plan-support@ioki.com zu erfolgen.

4.4. Unbeachtet anderer ihr zur Verfügung stehender Rechte oder Rechtsmittel, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:

i). die andere Partei einen im Rahmen des Vertrags fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstag gezahlt hat und mindestens zehn (10) Tage nach schriftlicher Aufforderung zur Zahlung weiterhin in Verzug bliebt;

ii). die andere Partei eine wesentliche Verletzung einer Bedingung dieses Vertrags begeht und (falls eine solche Verletzung behebbar ist) diese Verletzung nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt;

iii). die andere Partei Schritte oder Maßnahmen gegen sie unternimmt oder unternommen hat (außer im Zusammenhang mit einer solventen Restrukturierung), um in Konkurs, Verwaltung, vorläufige Liquidation oder einen anderen Vergleich zu beantragen oder zu erwirken, aufgelöst zu werden (entweder freiwillig oder durch Gerichtsbeschluss), aus dem Unternehmensregister gestrichen zu werden, einen Konkursverwalter für eines ihrer Vermögenswerte zu bestellen oder ein Verfahren in einer Rechtsordnung mit ähnlicher Wirkung wie ein in dieser Klausel 3.4 iii) aufgeführtes Verfahren einzuleiten; oder

iv). Die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit aussetzt, einstellt oder damit droht, sie auszusetzen oder einzustellen.

4.5. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

5. Vergütung und Erfüllung der Leistungen

5.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die im vom Kunden gezeichneten Angebot (“Angebot”) aufgeführten bzw. in Bezug genommenen oder die in der Rechnung aufgeführten Leistungen zu zahlen. Dem Kunden werden Rechnungen in elektronischer Form zugesandt.

5.2. Die jeweilige Vergütung für Leistungen auf Basis dieses Vertrags versteht sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

5.3. Für alle die in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. ioki hat das Recht, eine jährliche Preisanpassung gemäß dem Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes in Deutschland (Destatis) vorzunehmen.

5.4. ioki Platform:

5.4.1. Wenn sich der Betriebsstart um mehr als 30 Tage verzögert und die Verzögerung nicht auf einem Verschulden von ioki beruht, wird folgende Vergütung für die Bereithaltung und Wartung der für den Kunden entwickelten ioki-Betriebssystemumgebung fällig: 30% der monatlichen Fahrzeuggebühr für die initial geplante Anzahl an Fahrzeugen, mind. ein Fahrzeug.

5.4.2. Die Gebühren für die Fahrzeugdisposition über das ioki-Betriebssystem werden automatisch auf der Grundlage der Unique ID-Abrechnung gemäß der SaaS-Modelllogik abgerechnet und durch mindestens eine abgeschlossene Aktion (d. h. Aufgabe, wie z. B. das Einloggen des Fahrers an einem Fahrzeug) während der Schicht(en), der das betreffende Fahrzeug zugewiesen ist, validiert.

5.4.3. Für jede Fahrt mit dem Fahrgast wird eine Entschädigung berechnet, wenn die Buchung des Fahrgastes zu einer abgeschlossenen Fahrt führt (der Fahrer bestätigt, dass er den Fahrgast abgesetzt hat).

5.5.4. ioki wird dem Kunden die von einem externen Zahlungsdienstleister oder Ticketanbieter erhobenen Entgelte gesondert in Rechnung stellen, einschließlich etwaiger Kosten, die für die Abwicklung der Zahlungen im Rahmen des Passenger Matching, der Abrechnung und des Ticketings anfallen.

5.5. ioki stellt dem Kunden die Leistungen wie folgt in Rechnung:

ioki Platform:

Integration & Consulting Leistungen: Gesamtvolumen von weniger als 100.000,00€:0.000,00€: Nach Erbringung aller im Angebot genannten Leistungen, spätestens zum Go-Live des Projekts

Gesamtvolumen ab 100.000,00€: Abrechnung gemäß dem individuellen Vertrag zwischen den Parteien

Monatliche Lizenzgebühren: jeweils zum Quartalsende

API-Set-Up Gebühr: 50% nach dem Kick-Off- Workshop mit nachfolgender Quartalsrechnung, 50% zum Go-Live Termin mit nachfolgender Quartalsrechnung

API-Wartungskosten: Jährlich ab Go-Live Zeitpunkt der API-Schnittstelle mit nachfolgender Quartalsrechnung

Optionale Leistungen: Nach Leistungserbringung mit nachfolgender Quartalsrechnung

ioki Route:

Lizenzgebühren mit einer monatlichen Laufzeit werden jeweils zum Quartalsende abgerechnet. Lizenzgebühren mit einer jährlichen Laufzeit werden jährlich einmalig zum nächsten bzw. ersten Quartalsende abgerechnet.

ioki Plan

Gebühren für Verträge mit einer monatlichen Laufzeit werden jeweils zum Quartalsende abgerechnet. Gebühren für Verträge mit einer jährlichen Laufzeit werden jährlich einmalig zum nächsten bzw. Ersten Quartalsende abgerechnet.

5.6. Der jeweilige Gesamtbetrag einer Rechnung muss bis spätestens zwei Wochen nach Rechnungsdatum auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von ioki eingegangen sein.

5.7. Im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitstag kann ioki:

i) die Erbringung der Dienstleistungen nach einer Frist von dreißig (30) Tagen bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags durch den Kunden aussetzen; und

ii) Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem aktuell geltenden Basiszinssatz ab Verzugsbeginn berechnen.

5.8. Unter keinen Umständen darf der Kunde die Zahlung einer Rechnung von sich aus verweigern, mindern oder verzögern.

5.9. Alle Beträge, auf die in der Vereinbarung Bezug genommen wird, verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Die Parteien erklären sich bereit, die für diese Beträge ordnungsgemäß anfallende Umsatzsteuer auf Basis der entsprechenden Rechnung zu entrichten.

5.10. Die Zahlung der Vergütung erfolgt ohne Einbehalt oder Abzug der Quellensteuer. Der Kunde zahlt die zusätzlichen Beträge, die erforderlich sind, damit der jeweilige Gesamtbetrag der Vergütung, den ioki nach einem solchen Einbehalt oder Abzug erhält, dem Gesamtbetrag der Vergütung entspricht, den ioki ohne diesen Einbehalt oder Abzug von Quellensteuer erhalten hätte.

5.11. ioki stellt dem Auftraggeber auf dessen Verlangen Unterlagen, insbesondere eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung, zur Verfügung, die zur Minderung einer etwaig anfallenden Quellensteuer auf Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen dem Land des Firmensitzes des Kunden und Deutschland erforderlich sind.

6. Nutzungsrechte

6.1. Sämtliche gewerblichen Schutz- und Urheberrechte an den ioki Produkten: ioki Platform, ioki Route und ioki Plan sowie Backend und der dazugehörigen Dokumentation stehen ioki zu.

6.2. Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden materiellen und/oder immateriellen Ergebnisse, insbesondere Erkenntnisse und Erfahrungen schutzfähiger und nicht schutzfähiger Art mit Ausnahme der nachfolgend gesondert geregelten Daten, aber einschließlich Erfindungen, Computerprogrammen mit Quellprogramm und Quellcode sowie der jeweiligen Dokumentation, Datenbanken, Berichte, Unterlagen und Know-how – sowie aller daran bestehenden Rechte, namentlich gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte („Arbeitsergebnisse“), stehen ioki zu.

6.3. ioki räumt dem Kunden an dem gemäß Angebot geschuldeten Arbeitsergebnissen, nämlich den von ioki im Zusammenhang mit Schulungen überlassenen Unterlagen und der Demoversion des ioki-Betriebssystems ein nicht-ausschließliches, weltweites Nutzungsrecht für die Laufzeit dieses Vertrags zum Zweck der Erprobung des ioki-Betriebssystems sowie der Schulung des Kunden in Bezug auf deren Funktionalitäten ein.

6.4. ioki räumt dem Auftraggeber hiermit für die Dauer des Vertrages eine unwiderrufliche, nicht ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare, objektiv unbedingte, weltweite Lizenz für die im Rahmen des Angebots geschuldeten Arbeitsergebnisse, insbesondere die von ioki im Zusammenhang mit der Schulung und der Demoversion des ioki-Betriebssystems zur Verfügung gestellten Unterlagen zum Zwecke der Erprobung des ioki-Betriebssystems und der Schulung des Auftraggebers in der Funktionalität des Systems ein. ioki stehen alle im Angebot angegebenen gewerblichen Marken und Urheberrechte an den ioki Produkten, das Backend- und Reporting-Tool sowie die Verbandsdokumentation und das Betriebssystemhandbuch umfasst. Die Parteien vereinbaren, dass das ioki-Betriebssystem rechtlich geschützt ist und sich dieser Schutz auch auf etwaige Änderungen des ioki-Betriebssystems erstreckt.

6.5. ioki räumt dem Kunden hiermit eine unwiderrufliche, nicht ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare, objektiv unbedingte, weltweite, unbefristete Lizenz an Daten ein, deren Bereitstellung dem Kunden nach dem Angebot geschuldet ist. Der Kunde darf keine anderen Daten verwenden und darf keine Daten aus dem ioki-Betriebssystem extrahieren, speichern oder mit anderen Daten kombinieren. ioki hat Anspruch auf alle direkt auf diesen Werten beruhenden Werte und Informationen und Analysen, einschließlich aller Produkte aus Messungen und Ausgabe von Sensoren sowie Statistiken, Rohdaten, Fahrplandaten, Analysedaten, elektronische und/oder schriftliche Daten, Geodaten und Auswertungsdaten ("Daten"), die im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellt und/oder erhoben werden und/oder erhoben werden und Insbesondere nicht personenbezogene Daten, die innerhalb der ioki Produkte oder von den Mitarbeitern von ioki erstellt, erhoben und/oder gespeichert werden.

6.6. ioki räumt dem Kunden hiermit für die Laufzeit dieses Vertrages eine weltweite, nicht ausschließliche Lizenz an der Fahrgast-App, der Fahrer-App, dem Kontrollzentrum/Verwaltungstool, dem Reporting-Tool, der zugehörigen Dokumentation und insbesondere dem Betriebssystemhandbuch in der jeweils gültigen Fassung einschließlich aller etwaigen Patches, Updates und Upgrades (nachfolgend "Lizenzgegenstand" genannt) zum Zwecke der Bereitstellung einer Algorithmen basierten Disposition für Fahrzeuge auf Basis individueller Kundenanfragen in festgelegten Servicebereichen, Berichterstattung und die Berechnung von Fahrpreisen. Diese Lizenz ist nicht übertragbar und kann nur in Bezug auf die Passagier-App unterlizenziert werden; Der Kunde darf Unterlizenzen an der Fahrgast-App jedoch nur an (1) seine Endkunden zum Zwecke der Nutzung der im Angebot genannten ioki-Dienste und (2) die Anbieter von Online-Verkaufsplattformen für Anwendungssoftware (App Stores) zum Zwecke der Bereitstellung der Fahrgast-App zum Download durch Endkunden erteilen.

6.7. Die Rückübersetzung des mit dem Lizenzgegenstand überlassenen Objekt-Codes in eine höhere Code-Form (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen des Lizenzgegenstands (Reverse-Engineering) durch den Kunden sind unzulässig, es sei denn dies ist ausdrücklich gesetzlich gestattet. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von dem Lizenzgegenstand entfernt werden. Eigene Marken, Namen oder Urheberrechte darf der Kunde nicht in Verbindung mit dem Lizenzgegenstand benutzen oder hinzufügen, es sei denn ioki hat dem in Textform zugestimmt.

6.8. Sämtliche Werte und unmittelbar darauf beruhenden Angaben und Analysen einschließlich aller Ergebnisse von Messungen und Ausgaben von Sensorgeräten und Statistiken, Rohdaten, Analysedaten, elektronischen und/oder schriftlichen Daten, Geodaten und Auswertedaten („Daten“), die unter der Geltung dieses Vertrages erhoben und/oder verarbeitet werden, und insbesondere solche nicht-personenbezogenen Daten, die innerhalb des ioki-Betriebssystems oder von Mitarbeitern von ioki erzeugt, erhoben und/oder gespeichert werden, stehen ioki zu.

6.9. Für den Fall, dass personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt, erhoben oder verarbeitet werden, werden sich die Parteien über die Modalitäten eines datenschutzkonformen Datenaustauschs verständigen und die Qualitätsstandards zu Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität festlegen (siehe Ziffer 13: Datenschutz)

6.10. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten auch nach Ende der Vertragslaufzeit, nach Kündigung oder sonstiger Beendigung dieses Vertrages weiter.

7. Markennutzung

7.1. Die Marke „ioki“ ist sowohl als Wort- als auch Wortbildmarke in Deutschland, der EU und der Schweiz unter den Register-Nummern EU0180 20778, EU017042111, DE302017 223729 und DE302018 219 925 geschützt.

7.2. Im Rahmen der White-Label-Lösung tritt ioki als Marke dezent als „powered by“ auf. Markenträger sind insbesondere: Fahrzeuge, ioki-Betriebssystems-Applikationen (insb. Fahrgast-App und Fahrzeug-App) sowie Kommunikationsmaßnahmen und -mittel.

7.3. ioki räumt dem Kunden an den für sie geschützten Marke(n) ein weltweites, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht zum Zweck der Kennzeichnung und Bewerbung der im Angebot beschriebenen ioki-Services und insbesondere der Fahrzeuge, der ioki-Betriebssystem-Applikationen (insb. Fahrgast-App und Fahrzeug-App) sowie Kommunikationsmaßnahmen und -mittel ein.

7.4. Der Kunde räumt ioki an den für ihn geschützten Marke(n) unwiderruflich ein örtlich und zeitlich unbeschränktes, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht zum Zweck der Werbung mit dem Kunden als Referenzkunden und insbesondere zur Abbildung der für den Kunden geschützten Marke in Werbematerialien von ioki und die Verbreitung dieser Materialien online wie auch offline ein.

7.5. Für Pressearbeit stimmen sich die Parteien ab und holen die gegenseitige Freigabe vor Veröffentlichung ein. Für alle weiteren Kommunikationsmaßnahmen bedarf es einer erneuten Abstimmung der Parteien. Für das Branding der Fahrzeuge holt der Kunde ebenfalls die vorherige Freigabe von ioki ein.

7.6. Bei potenziell markenschädigenden Szenarien behält ioki sich vor, dem Kunden die Nutzung der Marke „ioki“ zu entziehen. Die Nutzung von ioki Platform, ioki Route und ioki Plan bleibt davon unberührt.

8. Haftung

8.1. Die Mängelansprüche des Kunden sind abschließend für die jeweiligen Produkte wie folgt geregelt:

8.1.1. ioki Platform: in ioki Platform Service Level Agreement (SLA) geregelt

8.1.2. ioki Route: im ioki Route Help Desk geregelt

8.1.3. ioki Plan: im ioki Plan Help Desk geregelt

8.2. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor allem wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle gesetzlich zwingender Haftung, so bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt, bei vorsätzlichem Handeln, bei Personenschäden, Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8.3. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

8.4. Etwaige Schadenersatzansprüche wegen leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Gesamtauftragswert beschränkt.

8.5. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

8.6. Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet ioki hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.

8.7. Bei kartografischen Daten, Verkehrsdaten, Wegbeschreibungen oder anderen Inhalten von ioki Platform, ioki Route und ioki Plan ist es möglich, dass die auf der Karte dargestellten Inhalte von tatsächlichen Verhältnissen abweichen. Die Nutzung von ioki Platform, ioki Route und ioki Plan erfolgt nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko. Der Kunde und seine Mitarbeitenden sind jederzeit selbst für Ihr Verhalten und dessen Folgen verantwortlich.

8.8. ioki haftet nicht für Schäden, die durch die Befolgung der vorgeschlagenen Routen entstehen, sofern diese Schäden auf der Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht des Kunden und seiner Mitarbeitenden beruhen. Insbesondere haftet ioki nicht für vermeidbare Schäden, die durch die eigenverantwortliche Prüfung der Route und der tatsächlichen Gegebenheiten, insbesondere unter Bezugnahme auf die Maße des Fahrzeuges und der Umweltbedingungen, hätten verhindert werden können.

8.9. Die Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag verjähren innerhalb eines Jahres nach Erbringung der Leistungen durch ioki.

9. Einhaltung von Gesetzen und Verhaltensstandards

9.1. Der Kunde zahlt ioki für jeden Fall einer schuldhaften Verletzung der Verpflichtungen gemäß diesen AGB, unter anderem bei unrechtmäßiger Verwendung oder Verwertung der Leistungen und sicherer Aufbewahrung, eine Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafen nach diesem Vertrag ist kalenderjährlich auf 5% des Vergütungsanspruchs von ioki für das jeweilige Kalenderjahr begrenzt. ioki behält sich das Recht vor, weiteren Schadenersatz zu beanspruchen (siehe Ziffer 8: Haftung) und alle mit einer solchen Verletzung verbundenen Rechte auszuüben.

9.2. Ohne Beschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel kann ioki den Zugang des Kunden zu einem Teil der Software und der Services vorübergehend aussetzen (ohne Haftung), wenn ioki nach billigem Ermessen feststellt, dass i) eine Bedrohung oder ein Angriff auf die Software oder ein anderes Ereignis vorliegt, das ein Risiko für die Software, den Kunden oder einen Dritten darstellen könnte; ii) die Nutzung der Software durch den Kunden oder einen Dritten stört oder ein Sicherheitsrisiko für die Software oder einen Dritten darstellt oder ioki den Kunden benachrichtigt hat, dass eine vom Kunden im Rahmen des Vertrags geschuldeten Betrag dreißig 30 oder mehr Tage überfällig ist (siehe Ziffer 5.11).

9.3. ioki benachrichtigt den Kunden im Voraus (soweit dies möglich ist) über geplante Aussetzungen und informiert ihn über die Fortsetzung der Software und Services nach einer Aussetzung.

10. Technische Verfügbarkeit, Wartung und Support

10.1. Bei technischen Supportanfragen zu ioki Platform, ioki Route und ioki Plan, ist ioki für die Betriebsleitung von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (außer an Feiertagen) per E-Mail erreichbar (siehe ioki Platform SLA, ioki Route Help Desk und ioki Plan Help Desk).

10.2. Der oben beschriebene Support ist durch die Gebühr für das jeweilige Produkt abgedeckt. ioki weist explizit darauf hin, dass die im Angebot inkludierte Betriebsleiter-Support nicht den Endkundenservice für den Live-Betrieb (Operations Manager, Fahrer, Disponenten, Kundenservice etc.) oder für die Endkunden des Kunden inkludiert.

11. Vertraulichkeit

11.1. Die Parteien sind verpflichtet, Vertrauliche Informationen Dritten gegenüber während der Dauer des Vertragsverhältnisses und zehn (10) Jahre darüber hinaus vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen, vor dem Zugriff Dritter zu schützen, nicht zum Gegenstand einer eigenen Schutzrechtsanmeldung zu machen sowie, soweit sie nicht zur Nutzung berechtigt sind, nur für die Zwecke der Zusammenarbeit unter diesem Vertrag zu nutzen.

11.2. Auf Ersuchen der übermittelnden Partei hat die empfangende Partei alle Vertraulichen Informationen, einschließlich Kopien, anderer Reproduktionen und Aufzeichnungen, unverzüglich nach Vertragsende zurückzugeben oder zu vernichten bzw. zu löschen und die erfolgte Vernichtung bzw. Löschung schriftlich auf Anfrage der übermittelnden Partei zu bestätigen. Die Dauer der Verarbeitung endet 3 (drei) Monate nach Ablauf der Vertragslaufzeit, danach kann die Vernichtung bzw. Löschung erfolgen. Diese Pflichten gelten nicht für Vertrauliche Informationen, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder standardmäßiger IT-Backup-Prozesse weiter aufbewahrt werden müssen.

11.3. Als „Vertrauliche Informationen“ gelten insbesondere Produkte, Know-How, Geschäftsgeheimnisse, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanungen sowie alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung entstandenen oder entstehenden technischen oder kaufmännischen Unterlagen, die Arbeitsergebnisse der jeweils anderen Partei sowie alle sonstigen Informationen, die die Parteien in Zusammenhang mit dem Projekt miteinander austauschen.

11.4. Jede Partei ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei berechtigt, Vertrauliche Informationen an Dritte unter Auferlegung diesem Vertrag vergleichbarer Verpflichtungen über die Vertraulichkeit weiterzugeben.

11.5. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche Vertraulichen Informationen, die einer Partei bereits vor ihrer Mitteilung im Rahmen dieses Vertrages bekannt waren, von dieser unabhängig erarbeitet oder anderweitig rechtmäßig erlangt wurden oder die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt werden.

11.6. Die Parteien werden in geeigneter Form dafür sorgen und haften dafür, dass auch die von ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages hinzugezogene Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Berater und Unterauftragsnehmer die vorstehenden Vertraulichkeitspflichten wahren.

11.7. Die Parteien stimmen die Kommunikation und die Weitergabe von Vertraulichen Informationen im Vorfeld einer Veröffentlichung ab. Eine Veröffentlichung von Vertraulichen Informationen ist nur einvernehmlich zulässig.

12. Mitwirkungspflichten des Kunden

12.1. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden.

12.2. Die Nutzung des Control Centers erfolgt über einen aktuellen Webbrowser. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für diese Voraussetzungen. Die ioki Route App kann nur mit Android-Geräten ab dem Betriebssystem Android 10 genutzt werden. Die ioki Platform App kann mit dem aktuellen Betriebssystem von Android 10 und iOS 15 genutzt werden.

12.3. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeitende, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

13. Datenschutz

13.1 ioki hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (siehe ioki Route und ioki Plan Datenschutzerklärung). Für die Nutzung von ioki Platform unterzeichnen der Kunde und ioki einen AVV, um die Verarbeitung personenbezogener Daten zu regeln

13.2. ioki ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Ohne die Einwilligung des Kunden gibt ioki keine Daten an Dritte zum Zweck einer kommerziellen Verwertung weiter. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie in dem mit ioki gezeichneten AVV.

13.3. ioki wird persönlichen Daten nur so verarbeiten, wie es in der Datenschutzerklärung (für ioki Route und ioki Plan), AVV (für ioki Platform) sowie in diesen AGB beschrieben wurden. ioki beschränkt die Erhebung von Daten auf ein Mindestmaß, welches für ioki notwendig ist, um dem Kunden den Zugang und/oder die Nutzung der Plattform und der Funktionen/Dienste der Plattform in dem Umgang zu ermöglichen.

14. Höhere Gewalt

14.1. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen und rechtmäßiger Aussperrungen, unerwartet auftretender Pandemien oder Epidemien sowie nicht von ihren verschuldeten Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten der Subunternehmer von ioki gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Subunternehmer seinerseits durch ein Ereignis an der Erbringung der ihm gem. S. 1 obliegenden Leistung gehindert ist.

14.2. Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.

14.3. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als zwei (2) Wochen seit dem vereinbarten Lieferdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle einer länger als zwei (2) Wochen andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

15. Mobilitätsdatenverordnung

15.1. Besteht für den Vertragspartner die Pflicht zur Bereitstellung der gem. § 1 Nr. 1 Mobilitätsdatenverordnung i.V.m. § 3a Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes bezeichneten Daten, so hat der Vertragspartner die erforderlichen Daten auf dem Nationalen Zugangspunkt bereitzustellen.

15.2. Die dafür erforderlichen Daten können auf Nachfrage von ioki zur Verfügung gestellt werden, sofern diese ioki vorliegen.

16. Schlussbestimmung

16.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.

16.2. Wenn ioki nicht darauf besteht, dass der Kunde eine der Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag erfüllt, oder wenn ioki seine Rechte gegenüber dem Kunden nicht durchsetzt oder dies verzögert, bedeutet dies nicht, dass ioki auf seine Rechte gegenüber dem Kunden verzichtet hat oder dass der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommen muss. Wenn ioki auf Rechte verzichtet, wird dies nur schriftlich geschehen, und das bedeutet nicht, dass ioki automatisch auf ein Recht im Zusammenhang mit einem späteren Verzug des Kunden verzichtet.

16.3. Auf den Vertrag zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ioki und dem Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main, Deutschland.

16.4. ioki hat das Recht, diese AGBs jederzeit zu ändern. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen bekannt gegeben. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem auf die Ankündigung der Änderung folgenden Tag, in Textform widerspricht. Die Ankündigung muss auf die Änderung, die Widerspruchsmöglichkeit, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und das Ergebnis des Widerspruchs hinweisen.

13. August 2024